In der Schweiz ist es Finanzintermediären gemäss Art. 7 Abs. 2 der Verordnung über die elektronische Signatur (VZertES) erlaubt, die Identifikation von Personen auf Distanz mittels Videoidentifikation durchzuführen. Darauf basierend darf ein qualifiziertes Zertifikat generiert werden mit welchem dann rechtsgültige elektronische Signaturen erstellt werden können. Dies ermöglicht z. B. Kunden einer Bank, Kontoeröffnungen oder Vertragsunterzeichnungen auch ausserhalb von den offiziellen Öffnungszeiten, ohne persönliches Erscheinen in der Bank, bequem, sicher, rechtsgültig und komplett digital von jedem beliebigen Ort aus zu erledigen. Auch perfekt geeignet für ICO’s und ITO’s (Details unter Use Case Nr. 5). Dieses Verfahren kann sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden angewendet werden.
Ausgangslage
Ablauf
Voraussetzungen